Pokalaus am Grünen Tisch

Ihr habt es mitbekommen, dass unsere 2. Herren am Donnerstag sehr überzeugend gegen den höherklassigen SSV Pölitz II gewonnen haben.

Die Glückwünsche und das Lob der Pölitzer über die klasse Leistung und den verdienten Sieg hat Coach Matze Burmeister nach dem Spiel gerne entgegengenommen. Keine 24 Stunden später meldete sich dann allerdings Staffelleiter Klaus Unger bei Matthias Burmeister, dass Pölitz Protest gegen die Spielwertung eingelegt hat. Dem Protest wurde auch schon stattgegeben und das Spiel wurde bereits für Pölitz umgewertet. Wer nun sagt, dass man da auch selber drauf kommen kann, dass man keinen Spieler einsetzen darf, der 2 Wochen vorher in der Liga 35 Minuten für die 1. Herren spielte, der kann ja mal das Urteil mit der Begründung und dem §55 der Durchführungsbestimmungen lesen 🙂

Ich hatte heute mit Matze gesprochen und der Einsatz des Spielers war dem Wunsch geschuldet ihm Spielzeit zu geben, weil er in der Ersten nicht berücksichtigt wurde. Es wäre auch genug Personal vor Ort gewesen die Position anders zu besetzen. Es war also nicht beabsichtigt und auch nicht nötig gegen den §55 zu verstoßen. Es wurde einfach nicht darauf geachtet. Pech und schade für die Mannschaft. Respekt an denjenigen, der das herausgefunden hat und dem SSV Pölitz dann natürlich viel Erfolg beim Pokalfinale gegen den SV Eichede am 1. Mai 2019.

Die Begründung:
Im Pokalspiel TSV Trittau II – SSV Pölitz II wurde ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt.
Das Vergehen ist in der Anlage erläutert.
Das Spiel wird mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den SSV Pölitz gewertet.
Die Mannschaft ist damit aus dem Pokal ausgeschieden.

Anlage zur Begründung:
Im Pokalspiel TSV Trittau II – SSV Pölitz II am 25.10.2018 wurde der Spieler Lars L. (23 Jahre) eingesetzt.
Dieser Spieler hat am 14.10.18 in der ersten Mannschaft mitgewirkt. Danach war für die erste Mannschaft bis zum o.g. Pokalspiel der zweiten Mannschaft kein weiteres Spiel angesetzt. Daher war der Einsatz gem. §55 Abs.2 regelwidrig.
Eine Ausnahme nach §55 Abs.3 für U23- bzw. Ü40-Spieler kommt für den Spieler L. nicht in Betracht, weil dieser Spieler am 1.7.18 sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
Das Spiel wird mit 2:0 Toren und 3 Punkten für SSV Pölitz gewertet.

Der §55 der Durchführungsbestimmungen:

§ 55 Stammspieler
1. Grundsätzlich darf jeder Spieler eines Vereins an einem Spieltag (§2 Pkt.8 Spielordnung) nur an einem Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) teilnehmen. Hiervon ausgenommen sind Spieler einer unteren Mannschaft, die am selben Spieltag bei ihrem zweiten Spiel in einer höheren Mannschaft mitwirken.
2. Nach einem Einsatz in einem ordentlichen Pflichtspiel sind Amateur- oder Vertragsspieler nach einer Schutzfrist von zwei darauf folgenden Kalendertagen für Pflichtspiele der nächst niederen Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt. Bei ausgesprochener Spielsperre wird diese Regelung erst nach Ablauf der Sperrzeit wirksam. Kommt es an einem Spieltag zu einem Spielausfall wegen Spielverlegung, Spielabsetzung oder Spielabsage der höheren Mannschaft bzw. ist kein Spiel für die höhere Mannschaft angesetzt, so darf von den eingesetzten Spielern des letzten durchgeführten Spiels der höheren Mannschaft kein Spieler in einer niederen Mannschaft des Vereins mitwirken. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn erst nach Anpfiff des Spieles der niederen Mannschaft am Spieltag das Spiel der höheren Mannschaft verlegt, abgesetzt oder abgesagt wird.
3. Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Einsatz von Spielern der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene, die nicht unter die U23-Regelung fallen, wird unter Berücksichtigung des § 11 a der DFB-Spielordnung auf max. 3 begrenzt. Freigeholte A-Junioren bzw. freigeholte B-Juniorinnen fallen nicht unter diese Ausnahmeregeln. Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres 01.07. das 40. Lebensjahr vollendet haben bzw. älter sind.
4. Der Einsatz eines Spielers ist in den letzten vier Meisterschaftsspielen der niedrigeren Mannschaft nicht mehr möglich, wenn der Spieler in mehr als sechs Meisterschaftsspielen ab 01. Januar des Spieljahres in höheren Mannschaften eingesetzt wurde. Dieses gilt auch für folgende Entscheidungsspiele in diesem Zeitraum. Nach dem Einsatz in mindestens einem der letzten beiden Meisterschaftsspiele des Spieljahres einer höheren Mannschaft kann ein Spieler an Meisterschaftsspielen niedrigerer Mannschaften des Vereins nicht mehr teilnehmen. Ein Spieler, der
während der letzten vier Meisterschaftsspiele der niederen Mannschaft das siebte Mal in einer höheren Mannschaft zum Einsatz kommt, darf ab diesem Tag auch nicht mehr in der niederen Mannschaft seines Vereins zum Einsatz gelangen.
5. Die Frage der Zulässigkeit des Einsatzes von Amateur- und Vertragsspielern in anderen Mannschaften des Vereins nach einem möglichen Einsatz in einer Lizenzspielermannschaft bzw. der Einsatz von Lizenzspielern in Amateurmannschaften ist in § 1 a des Melde- und Passwesens des SHFV geregelt.
Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen zieht eine Spielwertung gem. §29 SpO nach sich.

Nun wisst ihr alle, was der Grund für das nachträgliche Ausscheiden war.

Update: 2.5.19
Der Vollständigkeit noch das Ergebnis des Pokalfinales


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