Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Der SHFV (Schleswig-Holsteinischer Fußballverband) hat vor wenigen Minuten erklärt, dass der Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder möglich ist.

Wir sind bereits dabei zu klären, ob der Kunstrasenplatz wieder geöffnet werden darf und dass wir das Trainingskonzept des SHFV schnellstmöglich zur Freigabe bekommen. Dafür ist die Freigabe des Schulverbands und unseres Bürgermeisters erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist es, dass ihr ein Konzept für euer Training habt und dieses unserem Vorstand vorstellt. Das werden Mario und Lars nach Freigabe dann prüfen und auch kontrollieren.

Die Erklärung im Wortlaut:

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Auflagen möglich
Sehr geehrte Vereinsvertreter,

nach Rücksprache mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein können wir Ihnen heute erfreulicherweise mitteilen, dass die Wiederaufnahme des Fußball-Trainingsbetriebs ab heute unter Auflagen wieder möglich ist.

In der Ersatzverkündung der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 erklärt die Landesregierung, dass ab dem heutigen 4. Mai 2020 öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden können:

  • der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  • insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Die Landesregierung erklärt darüber hinaus: Eine Differenzierung nach Sportarten erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft nicht unterschritten wird. (Diese Angaben der Landesregierung finden Sie unter dem Punkt „Dürfen einzelne Sportler Sportanlagen im Freien nutzen?“)

Da in der Ersatzverkündung der Landesverordnung von der „Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten“ die Rede ist, haben wir uns am heutigen Montag bei den zuständigen Stellen explizit erkundigt, ob ein Fußball-Trainingsbetrieb unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands und der weiteren Bedingungen möglich ist. Dies wurde bestätigt.

Wir freuen uns, dass unseren Vereinen somit die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Sportlerinnen und Sportlern einen Trainingsbetrieb anbieten zu können, bitten Sie aber nachdrücklich, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.

Die Sportliche Leitung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands hat ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen erarbeitet.

Sobald dieses Konzept freigegeben wird, werden wir es Ihnen umgehend zukommen lassen, um Ihnen damit bei einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs behilflich zu sein.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen hilfreich sein konnten und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen – bleiben Sie gesund!

Uwe Döring, Dr. Tim Cassel/Tobias Kruse
Präsident, Geschäftsführer


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